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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Bei einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO schließt ein allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung gegebener Sachverhaltselemente die Wiederaufnahme nicht aus.Bei einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß Paragraph 303, Absatz 4, BAO schließt ein allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung gegebener Sachverhaltselemente die Wiederaufnahme nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975002046.X02Im RIS seit
13.01.1976Zuletzt aktualisiert am
12.07.2013