RS Vwgh 2007/1/30 2005/21/0302

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Veröffentlicht am 30.01.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
FrG 1997 §37 Abs2;
MRK Art8 Abs2;
StGB §146;
StGB §147 Abs2;
StGB §198 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

An der Verhinderung jahrelang fortgesetzten strafbaren Verhaltens (hier: Verletzung der Unterhaltspflicht und schwerer Betrug) besteht ein beträchtliches öffentliches Interesse. (Hier:

Ausschlaggebend sind jedoch, neben dem langjährigen Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet, die von ihm geltend gemachten familiären Kontakte zu seinen beiden Kindern. Sollten diese im behaupteten Umfang - wenn auch im Rahmen bloßer wöchentlicher Besuche - bestanden haben, könnten sie der Erlassung eines Aufenthaltsverbots aus dem Grund des § 37 FrG 1997 entgegenstehen. Die belBeh hat die zu diesem Thema angebotenen Zeugen ohne Begründung nicht einvernommen und sich mit einer Würdigung der ihr bereits vorliegenden Beweisergebnisse begnügt.)

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005210302.X01

Im RIS seit

26.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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