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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art89 Abs4;Rechtssatz
Es ist dem VwGH verwehrt, eine vom VfGH als gesetzwidrig aufgehobene VO in allen Rechtsfällen, deren Tatbestand bereits vor der Kundmachung des aufhebenden Erkenntnisses im Bundesgesetzblatt verwirklicht wurde, als tragfähige Grundlage eines bei ihm angefochtenen Bescheides gelten zu lassen. Dies selbst dann, wenn der VfGH für das Außerkrafttreten einen späteren Zeitpunkt festgesetzt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1974000097.X03Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
12.07.2013