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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §502 Abs1;Rechtssatz
Hat eine Person in der Zeit der NS-Herrschaft in Österreich aus Gründen der Abstammung eine bestimmte Beschäftigung (hier: Beschäftigung als Musiklehrer am neuen Wiener Konservatorium) verloren, eine andere Beschäftigung (hier: Beschäftigung als Mitglied des Wiener Staatsopernorchester) jedoch beibehalten, so begründet diesfalls der erstere Umstand weder den Begünstigungstatbestand der Arbeitslosigkeit nach § 502 Abs 1 ASVG noch den Begünstigungstatbestand nach § 502 Abs 3 ASVG (Hinweis auf RS 2 des E vom 9. Dezember 1970, Zl. 1583/70)Hat eine Person in der Zeit der NS-Herrschaft in Österreich aus Gründen der Abstammung eine bestimmte Beschäftigung (hier: Beschäftigung als Musiklehrer am neuen Wiener Konservatorium) verloren, eine andere Beschäftigung (hier: Beschäftigung als Mitglied des Wiener Staatsopernorchester) jedoch beibehalten, so begründet diesfalls der erstere Umstand weder den Begünstigungstatbestand der Arbeitslosigkeit nach Paragraph 502, Absatz eins, ASVG noch den Begünstigungstatbestand nach Paragraph 502, Absatz 3, ASVG (Hinweis auf RS 2 des E vom 9. Dezember 1970, Zl. 1583/70)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001723.X01Im RIS seit
25.02.2003