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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Ein als NACHTRAG bezeichneter Vertrag, der zusätzliche Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft zum Pfand bestellt, ist ohne Rücksicht auf die Größe und den Wert dieser Anteile selbständig als Hypothekarverschreibung gebührenpflichtig; die Höhe der Rechtsgebühr richtet sich ausschließlich nach dem Wert der hypothekarisch besicherten Verbindlichkeit. Unbeachtlich ist der Einwand, die Pfandausdehnung sei nur aus grundbuchstechnischen Gründen erfolgt und wirtschaftlich bedeutungslos.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001727.X01Im RIS seit
21.01.1976Zuletzt aktualisiert am
12.07.2013