RS Vwgh 1976/1/21 1727/75

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Veröffentlicht am 21.01.1976
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

BAO §21;
GebG 1957 §17 Abs1;
GebG 1957 §21;
GebG 1957 §33 TP18 Abs1;

Rechtssatz

Ein als NACHTRAG bezeichneter Vertrag, der zusätzliche Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft zum Pfand bestellt, ist ohne Rücksicht auf die Größe und den Wert dieser Anteile selbständig als Hypothekarverschreibung gebührenpflichtig; die Höhe der Rechtsgebühr richtet sich ausschließlich nach dem Wert der hypothekarisch besicherten Verbindlichkeit. Unbeachtlich ist der Einwand, die Pfandausdehnung sei nur aus grundbuchstechnischen Gründen erfolgt und wirtschaftlich bedeutungslos.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975001727.X01

Im RIS seit

21.01.1976

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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