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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen wonach eine Dienstbeschädigung zwar eine wesentliche Bedingung der Hilflosigkeit sein muss, aber auch das ausschlaggebende Zusammenwirken mit einem nicht kausalen Leiden für die Pflegezulage genügt (Hinweis auf E 21.5.1962, 2297/59, VwSlg 5804 A/1962).
Schlagworte
Anspruchsvoraussetzung KausalitätEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000800.X01Im RIS seit
04.03.2003