RS Vwgh 2007/1/30 2004/18/0374

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Veröffentlicht am 30.01.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/09 Internationales Privatrecht

Norm

IPRG §16;
IPRG §26;
IPRG §5;
IPRG §9;
VwRallg;

Rechtssatz

Nach dem IPRG (Bundesgesetz über das internationale Privatrecht, BGBl. Nr. 304/1978) sind die Form der Eheschließung im Ausland und die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem Personalstatut jedes der Verlobten sowie die Voraussetzungen der Annahme an Kindesstatt und der Beendigung der Wahlkindschaft nach dem Personalstatut jedes Annehmenden und dem Personalstatut des Kindes, sofern sich auf Grund von Rück- und Weiterverweisung kein anderer Anknüpfungspunkt ergibt (vgl. dazu § 5), zu beurteilen (vgl. im Näheren insbesondere die §§ 9, 16 ff, 26).

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004180374.X02

Im RIS seit

01.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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