RS Vwgh 1976/1/28 1378/74

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Veröffentlicht am 28.01.1976
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22;
EStG 1967 §10 Abs1 Z4 lita;

Rechtssatz

Ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten ist dann anzunehmen, wenn zur Erreichung eines bestimmten Zieles ein nach bürgerlichem Recht ungewöhnlicher Weg gewählt wird, dem für die Gestaltung wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen, und der beschrittene Weg ohne das Ziel der Steuerersparnis einfach unverständlich wäre (Hinweis E 11.11.1953, 3183/52 und E 17.12.1965 2372/64).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1974001378.X02

Im RIS seit

28.01.1976
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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