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L82000 BauordnungNorm
BauRallg;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0522/68 E 16. Oktober 1972 VwSlg 8297 A/1972 RS 5Stammrechtssatz
Für eine nach mehreren Gesichtspunkten zu beurteilende Anlage müssen alle in den in Betracht kommenden Vorschriften vorgesehenen Bewilligungen eingeholt werden, ohne dass die Partei berechtigt wäre, aus einer bereits erteilten Bewilligung Rechte in einem anderen Bewilligungsverfahren abzuleiten.
Schlagworte
Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und EisenbahnrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1974002097.X06Im RIS seit
07.04.2003