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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2 impl;Rechtssatz
Gibt der Amtssachverständige im Ermittlungsverfahren das Gutachten ab "...wonach der Eisenwert an der Anfallstelle unter 3 mg/l anzustreben sei" - dieses Gutachten wird zustimmend zur Kenntnis genommen - und wird im Gegensatz dazu im Bescheid die Vorschreibung "....wonach der Eisenwert an der Anfallstelle unter 3 mg/l zu halten sei", aufgenommen, so liegt eine Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften gem § 42 Abs 2 lit a Z 1 vor.Gibt der Amtssachverständige im Ermittlungsverfahren das Gutachten ab "...wonach der Eisenwert an der Anfallstelle unter 3 mg/l anzustreben sei" - dieses Gutachten wird zustimmend zur Kenntnis genommen - und wird im Gegensatz dazu im Bescheid die Vorschreibung "....wonach der Eisenwert an der Anfallstelle unter 3 mg/l zu halten sei", aufgenommen, so liegt eine Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften gem Paragraph 42, Absatz 2, Litera a, Ziffer eins, vor.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Überprüfung durch VwGH Parteiengehör SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001447.X01Im RIS seit
02.04.2003Zuletzt aktualisiert am
23.07.2014