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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2 lita;Beachte
Besprechung in: RdA 1976, S 181 teilweise Veröffentlichung;Rechtssatz
Als für die betrieblichen Interessen nachteilige Umstände kommen Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis in Betracht, wie Arbeitsversäumnis, Arbeitsverweigerung, erhebliche Minderleistung, oftmalige Unpünktlichkeit, ungenügender Fleiß, Unverträglichkeit gegenüber den Mitarbeitern (ausführliche VJ).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000441.X05Im RIS seit
21.01.2003Zuletzt aktualisiert am
08.06.2016