RS Vwgh 2007/1/30 2006/18/0448

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Veröffentlicht am 30.01.2007
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Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §54 Abs1;
FrPolG 2005 §60 Abs1 Z1;
FrPolG 2005 §60 Abs2 Z7;
NAG 2005 §11 Abs2 Z1;
NAG 2005 §11 Abs2 Z4;
NAG 2005 §11 Abs4;
NAG 2005 §11 Abs5;

Rechtssatz

Vermag ein Fremder den Besitz der Mittel zu seinem Unterhalt nicht nachzuweisen, so ist sowohl der Versagungsgrund des § 11 Abs. 2 Z. 1 iVm Abs. 4 NAG 2005 als auch der Versagungsgrund des Abs. 2 Z. 4 iVm Abs. 5 legcit erfüllt. Dass der Mangel an Unterhaltsmitteln die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet, ergibt sich auch aus § 60 Abs. 2 Z. 7 iVm Abs. 1 Z. 1 FrPolG 2005.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006180448.X03

Im RIS seit

02.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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