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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Es verletzt subjektive Rechte der Mieterin von Baumaschinen nicht, wenn die Abgabenbehörde bei der beurkundeten voraussichtlichen Mietdauer von "mindest einem Monat" die Bestandvertragsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs 3 GebG auf der Bemessungsgrundlage des dreifachen Jahresentgeltes festsetzt. (Hinweis auf E 20.7.1967, 37/67, mit ähnlichem, aber im wesenltichen abweichenden Sachverhalt).Es verletzt subjektive Rechte der Mieterin von Baumaschinen nicht, wenn die Abgabenbehörde bei der beurkundeten voraussichtlichen Mietdauer von "mindest einem Monat" die Bestandvertragsgebühr gemäß Paragraph 33, TP 5 Absatz 3, GebG auf der Bemessungsgrundlage des dreifachen Jahresentgeltes festsetzt. (Hinweis auf E 20.7.1967, 37/67, mit ähnlichem, aber im wesenltichen abweichenden Sachverhalt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001606.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
11.07.2013