RS Vwgh 1976/2/18 1606/75

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Veröffentlicht am 18.02.1976
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §21 Abs1;
BewG 1955 §15 Abs3;
GebG 1957 §17 Abs1;
GebG 1957 §17 Abs2;
GebG 1957 §17 Abs5;
GebG 1957 §26;
GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Es verletzt subjektive Rechte der Mieterin von Baumaschinen nicht, wenn die Abgabenbehörde bei der beurkundeten voraussichtlichen Mietdauer von "mindest einem Monat" die Bestandvertragsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs 3 GebG auf der Bemessungsgrundlage des dreifachen Jahresentgeltes festsetzt. (Hinweis auf E 20.7.1967, 37/67, mit ähnlichem, aber im wesenltichen abweichenden Sachverhalt).Es verletzt subjektive Rechte der Mieterin von Baumaschinen nicht, wenn die Abgabenbehörde bei der beurkundeten voraussichtlichen Mietdauer von "mindest einem Monat" die Bestandvertragsgebühr gemäß Paragraph 33, TP 5 Absatz 3, GebG auf der Bemessungsgrundlage des dreifachen Jahresentgeltes festsetzt. (Hinweis auf E 20.7.1967, 37/67, mit ähnlichem, aber im wesenltichen abweichenden Sachverhalt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975001606.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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