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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art141 Abs1;Rechtssatz
Über die Anfechtung der Wahl des Vorstehers der Fachgruppe in einer Sektion der Handelskammer und seiner beiden Stellvertreter erkennt der VwGH, weil es sich bei dieser Wahl nicht um die Wahl zu den satzungsgebenden Organen (Vertretungskörpern) der gesetzlichen beruflichen Vertretungen handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001493.X01Im RIS seit
03.04.2003