RS Vwgh 1976/3/1 1451/75

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Veröffentlicht am 01.03.1976
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Der Bau einer Anschlussleitung an eine bereits bestehende Wasserversorgung ist der Herstellung einer Wasseranlage zur Benützung eines Privatgewässers nicht gleichzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975001451.X01

Im RIS seit

02.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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