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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §64 Abs1 lita;Rechtssatz
Der Bau einer Anschlussleitung an eine bereits bestehende Wasserversorgung ist der Herstellung einer Wasseranlage zur Benützung eines Privatgewässers nicht gleichzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001451.X01Im RIS seit
02.04.2003Zuletzt aktualisiert am
02.01.2015