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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §53 Abs7 lita idF 1972/447;Rechtssatz
Der Abschlag gemäß § 53 Abs 7 lit a BewG ist auch bei Einfamilienhäusern möglich, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.Der Abschlag gemäß Paragraph 53, Absatz 7, Litera a, BewG ist auch bei Einfamilienhäusern möglich, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000022.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
09.07.2013