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L92054 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe OberösterreichNorm
ASVG §148;Rechtssatz
Der Pflegling hat wegen eines Krankenhausaufenthaltes in dem Umfang, in dem er selbst zur Bezahlung der in der Krankenanstalt aufgelaufenen Pflege- (Sonder-)gebühren verpflichtet ist, - bei Zutreffen der sonstigen Voraussetzungen - einen durch einen oö Sozialhilfeträger zu erfüllenden Rechtsanspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001674.X02Im RIS seit
26.02.2003