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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
Besprechung in: Reeger-Stoll: Die BAO, S 41;Rechtssatz
Die bloße Vereinbarung zweier Miteigentümer, den gemeinsamen Grundbesitz (hier einen forstwirtschaftlichen Betrieb) künftig nach bestimmten, real abgegrenzten Grundstücksflächen jeder für sich gesondert zu bewirtschaften, reicht noch nicht hin, um wirtschaftliches Eigentum eines jeden der beiden Miteigentümer an den von ihm gesondert bewirtschafteten Flächen annehmen zu können. Der Vereinbarung kommt keine über eine bloße Nutzungsregelung hinausgehende Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1974001300.X02Im RIS seit
14.01.2002