RS Vwgh 1976/3/24 1300/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1976
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

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Besprechung in: Reeger-Stoll: Die BAO, S 41;

Rechtssatz

Die bloße Vereinbarung zweier Miteigentümer, den gemeinsamen Grundbesitz (hier einen forstwirtschaftlichen Betrieb) künftig nach bestimmten, real abgegrenzten Grundstücksflächen jeder für sich gesondert zu bewirtschaften, reicht noch nicht hin, um wirtschaftliches Eigentum eines jeden der beiden Miteigentümer an den von ihm gesondert bewirtschafteten Flächen annehmen zu können. Der Vereinbarung kommt keine über eine bloße Nutzungsregelung hinausgehende Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1974001300.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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