RS Vwgh 1976/3/30 1881/75

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Veröffentlicht am 30.03.1976
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Aus dem Gesetz läßt sich nicht folgern, daß die Entrichtung selbst zu berechnender Abgaben niemals unbillig ist. Es kommt vielmehr auch bei diesen Abgaben auf die Verhältnisse des Einzelfalles an. Allerdings kann es zutreffen, daß der Nichtentrichtung selbst zu berechnender Abgaben bei der Gewährung einer Nachsicht - insbesondere im Ermessensbereich - ein anderes Gewicht zukommt als bei anderen Abgaben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975001881.X01

Im RIS seit

30.03.1976

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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