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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Gemäß § 23 Abs 2 BAO wird die Erhebung einer Abgabe nicht dadurch ausgeschlossen, daß ein maßgebliches Verhalten gegen ein gesetzliches Gebot, gegen ein Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.Gemäß Paragraph 23, Absatz 2, BAO wird die Erhebung einer Abgabe nicht dadurch ausgeschlossen, daß ein maßgebliches Verhalten gegen ein gesetzliches Gebot, gegen ein Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1974000214.X03Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
27.06.2013