RS Vwgh 1976/3/31 0214/74

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Veröffentlicht am 31.03.1976
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20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BauRG 1912 §1 Abs1;
BauRG 1912 §5 Abs1;
BewG 1955 §53 Abs1;
BewG 1955 §55 Abs1;
BewG 1955 §56 idF 1955/148 ;

Rechtssatz

Auch bei öffentlichem Gut (Verkehrsfläche) kommt ein gemeiner Wert in Betracht, besonders, wenn es auch anderen als öffentlichen Zwecken (zB im Weg eines Baurechtes als Tiefgarage) dient. Bei der Wertermittlung ist allerdings die nur beschränkte Nutzungsmöglichkeit des Grund und Bodens zu

berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1974000214.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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