RS Vwgh 1976/4/7 1413/75

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Veröffentlicht am 07.04.1976
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1967 §11 Abs1;
EStG 1967 §20 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Fällt eine Privatforderung entgültig aus und erfolgt eine Teilzahlung, die nach den zivilrechtlichen Vorschriften und den vertraglichen Vereinbarungen auf die rückständigen Zinsen anzurechnen ist, so ist dieser Teilzahlung steuerrrechtlich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht als das Zufließen von Zinsen sondern als teilweise Kapitalabstattung zu beurteilen (Hinweis auf RFhU v 16.9.1936, RStBl 1937, S 7 und gegenteilige Judikatur des BfH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975001413.X01

Im RIS seit

07.04.1976

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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