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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §6 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0546/53 B 11. Mai 1953 RS 1Stammrechtssatz
Eine innerhalb der Beschwerdefrist bei einer Verwaltungsbehörde eingebrachte, aber nach Ablauf der Beschwerdefrist von dort dem VwGH übermittelte Beschwerde ist verspätet eingebracht (Hinweis B 12.11.1952, 2414/51).
Schlagworte
Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976000642.X01Im RIS seit
05.05.2003