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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §193 Abs1 litb;Rechtssatz
Nimmt das Lagefinanzamt auf den 1.1. eines Kalenderjahres unrichtigerweise eine Wertfortschreibung auf 0 vor, obwohl im Hinblick auf den Verkauf des Grundstückes richtigerweise eine Zurechnungsfortschreibung vorzunehmen war, ist die Oberbehörde berechtigt, den erstinstanzlichen Bescheid durch eine Aufsichtmaßnahme gemäß § 299 BAO aus der Welt zu schaffen (Hinweis: Reeger-Stoll, Kommentar zur BAO, S 933, Reeger-Stoll, Die BAO, S 465).Nimmt das Lagefinanzamt auf den 1.1. eines Kalenderjahres unrichtigerweise eine Wertfortschreibung auf 0 vor, obwohl im Hinblick auf den Verkauf des Grundstückes richtigerweise eine Zurechnungsfortschreibung vorzunehmen war, ist die Oberbehörde berechtigt, den erstinstanzlichen Bescheid durch eine Aufsichtmaßnahme gemäß Paragraph 299, BAO aus der Welt zu schaffen (Hinweis: Reeger-Stoll, Kommentar zur BAO, S 933, Reeger-Stoll, Die BAO, S 465).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1974001931.X01Im RIS seit
14.01.2002