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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §24 Abs1 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1974/04/24 1999/73 3Stammrechtssatz
Notstand kann nicht schon durch die Ausübung eines Berufes ausgelöst werden. Ein Rechtsanwalt, der bei Gericht einen Termin zu verrichten hat und wegen Parkplatzschwierigkeiten seinen PKW in einer Halteverbotszone oder Parkverbotszone abstellt, kann nicht mit Erfolg Notstand (§ 6 VStG 1950)Notstand kann nicht schon durch die Ausübung eines Berufes ausgelöst werden. Ein Rechtsanwalt, der bei Gericht einen Termin zu verrichten hat und wegen Parkplatzschwierigkeiten seinen PKW in einer Halteverbotszone oder Parkverbotszone abstellt, kann nicht mit Erfolg Notstand (Paragraph 6, VStG 1950)
geltend machen, weil heute jeder Kraftfahrer damit rechnen muß, im Stadtbereich keinen Parkpaltz zu erhalten. Eine solche Notstandssituation wäre zumindest selbst verschuldet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001705.X04Im RIS seit
22.04.1976Zuletzt aktualisiert am
23.03.2009