RS Vwgh 1976/4/26 0430/75

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Veröffentlicht am 26.04.1976
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Auf die Unkenntnis einer kraftfahrrechtlichen Vorschrift kann sich der Lenker eines im Ausland zugelassenen Pkws keinesfalls berufen, wenn er Österreicher ist und im Inland seinen Führerschein erworben hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975000430.X02

Im RIS seit

26.04.1976
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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