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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BStG 1971 §18 Abs1;Rechtssatz
Eine Beeinträchtigung durch Abgase kann allenfalls einen Anspruch auf eine höhere Entschädigung, nicht jedoch eine Gesamteinlösung begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000537.X04Im RIS seit
12.03.2003