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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GEG §1 Z6 litc;Beachte
Übereinstimmende Rechtsprechung mit einem anderen Tribunal: OGH 29.8.1928, 4 Ob 249/28;Rechtssatz
Der zweite Satz des § 2 GEG stellt ALTERNATIV darauf ab, ob ein Beteiligter die zu ersetzenden Beträge veranlaßt hat ODER ob die Amtshandlung in seinem Interesse vorgenommen wurde.Der zweite Satz des Paragraph 2, GEG stellt ALTERNATIV darauf ab, ob ein Beteiligter die zu ersetzenden Beträge veranlaßt hat ODER ob die Amtshandlung in seinem Interesse vorgenommen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975002320.X01Im RIS seit
14.05.1976Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017