RS Vwgh 2007/1/30 2006/05/0245

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Veröffentlicht am 30.01.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3085/79 B 14. Dezember 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH hat die Frage, ob das Rechtsmittel fälschlich eingeräumt wurde, ob also mit dem anzufechtenden Bescheid der Rechtszug bereits ausgeschöpft war, ohne Bindung an die im zurückweisenden Bescheid ausgesprochene Rechtsmeinung zu prüfen. (Hnweis auf B vom 14. Jänner 1952, Zl. 2321/51 u.a.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006050245.X01

Im RIS seit

28.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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