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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
Voraussetzung für das Vorliegen eines Scheingeschäftes ist der Mangel eines Abschlußwillens; gegebenenfalls der Umstand, daß durch dieses ein anderes Geschäft verdeckt oder ein anderer Vertragsinhalt vorgetäuscht wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1974000847.X02Im RIS seit
14.05.1976Zuletzt aktualisiert am
11.06.2013