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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2411/59 E 24. April 1961 RS 1Stammrechtssatz
Bei Durchführung des Sachverständigenbeweises besteht für die Behörde keine Verpflichtung, einen Facharzt überhaupt oder einen bestimmten Facharzt beizuziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000939.X01Im RIS seit
17.03.2003