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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §27 Abs1;Rechtssatz
Die Gewährung von Heilfürsorge kann nicht mir der Begründung abgelehnt werden, die rechtskräftige Zuerkennung einer Gesundheitsschädigung als Dienstbeschädigung beruhe auf einem Irrtum.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976000472.X01Im RIS seit
01.04.2003