Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §20 Abs8;Rechtssatz
Wird der Kaufpreis zum Erwerb einer Eigentumswohnung unter der Auflage des Wohnungsgebrauchsrechtes an dieser Wohnung zu Gunsten eines Dritten (Berechtigter) geschenkt, so ist in Anwendung des § 17 Abs 2 BewG der Wert des Wohnungsgebrauches mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes zu bestimmen und davon eine allfällige Leistung des Berechtigten abzuziehen. Sodann ist nach § 16 BewG der Kapitalwert des dem Berechtigten eingeräumten Wohngebrauchsrechtes zu ermitteln und gemäß § 20 Abs 8 ErbStG als Wert der Leistung der Geschenknehmerin von der Kaufpreisschenkung in Abzug zu bringen. Dieser Abzug kann allerdings niemals zu einem negativen Wert der Zuwendung führen.Wird der Kaufpreis zum Erwerb einer Eigentumswohnung unter der Auflage des Wohnungsgebrauchsrechtes an dieser Wohnung zu Gunsten eines Dritten (Berechtigter) geschenkt, so ist in Anwendung des Paragraph 17, Absatz 2, BewG der Wert des Wohnungsgebrauches mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes zu bestimmen und davon eine allfällige Leistung des Berechtigten abzuziehen. Sodann ist nach Paragraph 16, BewG der Kapitalwert des dem Berechtigten eingeräumten Wohngebrauchsrechtes zu ermitteln und gemäß Paragraph 20, Absatz 8, ErbStG als Wert der Leistung der Geschenknehmerin von der Kaufpreisschenkung in Abzug zu bringen. Dieser Abzug kann allerdings niemals zu einem negativen Wert der Zuwendung führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1974000956.X02Im RIS seit
02.06.1976