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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1859 §131;Rechtssatz
Die Bestrafung wegen Übertretung eines im letztinstanzlichen Bescheid, mit welchen eine gewerbliche Betriebsanlage genehmigt wurde, auferlegten Nachtarbeitsverbotes ist, wenn gegen diesen Bescheid VwGH-Beschwerde erhoben wurde und diesem nicht aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, zulässig. (Hinweis auf E vom 18.11.1970, 1133 und 1178/70). Eine allfällige Aufhebung des Bescheides durch den VwGH wirkt sich nicht auf das im Verfolg dieses Bescheides ergangene Straferkenntnis aus, da der Bescheid solange er nicht aufgehoben ist, dem Rechtsbestand angehört und eingehalten werden muß.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1974000546.X04Im RIS seit
16.01.2003