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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §367 Z26;Rechtssatz
Auflagen in einem Betriebsanlagengenehmigungsbescheid können nur dann Tatbestandsmerkmal einer Verwaltungsübertretung sein, wenn sie so klar gefaßt sind, daß sie dem Verpflichteten jederzeit die Grenzen seines Verhaltens und damit die Einhaltung der Auflagen zweifelsfrei erkennen lassen (hier: Verwendung der Worte: "im Allgemeinen")
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1974000546.X02Im RIS seit
16.01.2003