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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §4 Abs6;Rechtssatz
Inhalt des Bescheides nach § 4 Abs 6 WRG ist der Anspruch, daß mit dem Ausscheiden oder der Belastung des öffentlichen Wassergutes keine Beeinträchtigung des mit der Widmung verbundenen Zweckes eintritt.Inhalt des Bescheides nach Paragraph 4, Absatz 6, WRG ist der Anspruch, daß mit dem Ausscheiden oder der Belastung des öffentlichen Wassergutes keine Beeinträchtigung des mit der Widmung verbundenen Zweckes eintritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001945.X02Im RIS seit
17.03.2003