Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §73 Abs1;Beachte
Besprechung in: ZVR 1977, 203/240;Rechtssatz
Die bloße Wahrscheinlichkeit, dass sich in 2 Jahren der Geisteszustand des Besitzers einer Lenkerberechtigung verschlechtern werde, gibt der Behörde keine Handhabe zu einer Einschränkung der Lenkerberechtigung nach § 73 Abs 1 KFG.Die bloße Wahrscheinlichkeit, dass sich in 2 Jahren der Geisteszustand des Besitzers einer Lenkerberechtigung verschlechtern werde, gibt der Behörde keine Handhabe zu einer Einschränkung der Lenkerberechtigung nach Paragraph 73, Absatz eins, KFG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001027.X01Im RIS seit
04.03.2003