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L82007 Bauordnung TirolRechtssatz
Ein vollstreckbarer Titelbescheid, der die Grundlage eines Auftrages zur Vorauszahlung der Kosten für eine Ersatzvornahme darstellen könnte, liegt nicht vor, wenn in der Begründung eines nachträglichen Baubewilligungsbescheides darauf hingewiesen wird, daß nach dem eingeholten Sachverständigengutachten aus Sicherheitsgründen eine Ummantelung der unter dem bereits errichteten Gebäude durchführenden Druckrohrleitung vorzunehmen sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976000341.X01Im RIS seit
27.03.2003