RS VwGH Erkenntnis 2007/01/31 2005/08/0176

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Veröffentlicht am 31.01.2007
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Rechtssatz

Dem Arbeitsmarktservice kommen im Verfahren betreffend die Pflichtversicherung nach dem ASVG und dem AlVG keine eigenen subjektiv öffentlichen Rechte zu (Hinweis E 20.12.2006, 2004/08/0055) und daher auch nicht die Stellung einer mitbeteiligten Partei vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Im RIS seit
06.03.2007
Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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