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21/01 HandelsrechtNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Die Anmeldung von Beitragsforderungen im Konkurs über das Vermögen einer KG hat, weil eben eine Forderung gegenüber der KG schon schon dem Grunde nach nicht entstehen kann, keine die Verjährung unterbrechende Wirkung, und zwar weder gegen die Gesellschaft noch gegen die Komplementäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001571.X02Im RIS seit
18.09.2002