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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §20 Abs1;Rechtssatz
Der Schätzung der Geschwindigkeit kann auch dann Beweiskraft zukommen, wenn das Kraftfahrzeug sich an dem zur Überwachung des Verkehrs eingesetzten Organ nicht mit gleichbleibender Geschwindigkeit vorbeibewegt (Hinweis E 11.3.1971 1149/69).
Schlagworte
Feststellen der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000429.X01Im RIS seit
11.07.2001