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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §264;Rechtssatz
§ 264 BAO trägt mit der höheren Lebenserfahrung Rechnung (nicht einer bestimmten Dienstklasse oder einem bestimmten Fachwissen).Paragraph 264, BAO trägt mit der höheren Lebenserfahrung Rechnung (nicht einer bestimmten Dienstklasse oder einem bestimmten Fachwissen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976000428.X06Im RIS seit
28.06.1976