Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Steht ein Gebäude im Miteigentum der Ehegatten, wird es aber von einem Ehegatten allein betrieblich genutzt, so sind die betrieblichen Investitionen dieses Ehegatten auf das Gebäude zur Gänze ihm zuzurechnen, wenn über die Nutzung des Gebäudes sowie über die Finanzierung der Investitionen zwischen den Ehegatten keine wie in einem solchen Fall sonst zwischen Fremden üblichen Vereinbarungen vorliegen (siehe Vorjudikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000622.X02Im RIS seit
30.06.1976