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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs1;Rechtssatz
Werden in einem Beschwerdeschriftsatz zwei Bescheide der belangten Behörde bekämpft und im Falle einer Klaglosstellung nach Einstellung des Verfahrens vom VwGH gem § 56 erster Satz VwGG 1965 Kosten dem Bfr zugesprochen, so hat, wenn in diesem Schriftsatz nur einmal Kosten verrechnet wurden, ein weiterer Kostenzuspruch zu entfallen.Werden in einem Beschwerdeschriftsatz zwei Bescheide der belangten Behörde bekämpft und im Falle einer Klaglosstellung nach Einstellung des Verfahrens vom VwGH gem Paragraph 56, erster Satz VwGG 1965 Kosten dem Bfr zugesprochen, so hat, wenn in diesem Schriftsatz nur einmal Kosten verrechnet wurden, ein weiterer Kostenzuspruch zu entfallen.
Schlagworte
Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster SatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976001613.X02Im RIS seit
01.07.1976