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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/08/0171 E 16. September 1997 RS 2Stammrechtssatz
Die für die persönliche Abhängigkeit charakteristische weitgehende Ausschaltung der Bestimmungsfreiheit des Beschäftigten durch die Beschäftigung kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles auch dann vorliegen, wenn der Beschäftigte aufgrund einer Vereinbarung oder der Betriebsübung oder der Art seiner Beschäftigung Beginn und Dauer der täglichen Arbeitszeit weithin selbst bestimmen kann; ob dem Beschäftigten eine solche Berechtigung aus betrieblichen Gründen oder aus Gründen, die allein in seiner Sphäre liegen, eingeräumt wurde, ist hiebei irrelevant (Hinweis E 25.5.1997, 83/08/0128).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005080176.X06Im RIS seit
06.03.2007Zuletzt aktualisiert am
25.08.2015