RS Vwgh 1976/7/6 1675/75

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Veröffentlicht am 06.07.1976
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0836/64 E 28. Juni 1965 VwSlg 6735 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Ist an eine Person ein Beschuldigtenladungsbescheid in einer Baustrafsache zugestellt worden und erscheint daraufhin ein Angehöriger mit einer Vollmacht, die ihn zum "Einschreiten" in einer Bausache ermächtigt, so ist die Behörde berechtigt, auch eine Bevollmächtigung in der Baustrafsache anzunehmen und die Zustellung des Straferkenntnisses an den Bevollmächtigten vorzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975001675.X11

Im RIS seit

27.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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