RS Vwgh 1976/7/6 1675/75

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Veröffentlicht am 06.07.1976
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1250/58 E 25. Februar 1960 VwSlg 5222 A/1960 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Partei, die einen Anwalt mit ihrer Vertretung in einer Verwaltungsrechtssache betraut, ermächtigt diesen auch, im allgemeinen, die in dieser Sache ergehenden Bescheide und sonstigen behördlichen Erledigungen in Empfang zu nehmen, und erteilt ihm sohin Zustellungsvollmacht im Sinne des § 26 Abs 1 AVG.Eine Partei, die einen Anwalt mit ihrer Vertretung in einer Verwaltungsrechtssache betraut, ermächtigt diesen auch, im allgemeinen, die in dieser Sache ergehenden Bescheide und sonstigen behördlichen Erledigungen in Empfang zu nehmen, und erteilt ihm sohin Zustellungsvollmacht im Sinne des Paragraph 26, Absatz eins, AVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975001675.X05

Im RIS seit

27.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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