RS Vwgh 2007/1/31 2005/12/0090

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Veröffentlicht am 31.01.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §207h Abs1;
BDG 1979 §207h Abs3;
BDG 1979 §207k Abs1 Z3;
BDG 1979 §207k Abs1;
LDG 1984 §26a Abs2 idF 1996/329;
LDG 1984 §26a Abs3 idF 1996/329;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Regelungen des § 26a Abs. 2 und Abs. 3 LDG 1984 sowie des § 207h Abs. 1 und Abs. 3 BDG 1979 und des § 207k Abs. 1 BDG 1979 stimmen darin überein, dass der im Gesetz jeweils ausdrücklich festgesetzten Wirksamkeit der Ernennung für einen Zeitraum von (zunächst) vier Jahren keine Befugnis der Dienstbehörde zu einer früheren Beendigung der Leitungsfunktion durch einen vorzeitigen Ausspruch der "Nichtbewährung" gegenüber steht.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005120090.X05

Im RIS seit

16.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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