Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0271/66 E 11. Dezember 1968 VwSlg 7468 A/1968 RS 3Stammrechtssatz
Enthält der Beschuldigtenladungsbescheid eine Umschreibung der dem Beschuldigten zur Last gelegen Tat, so kann durch die Zitierung einer unrichtigen Gesetzesstelle Verjährung der vom Besch. gesetzten Verwaltungsübertretung nicht herbeigeführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001917.X07Im RIS seit
03.10.2001