RS Vwgh 1976/9/9 2162/75

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Veröffentlicht am 09.09.1976
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90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §74;
  1. KFG 1967 § 74 gültig von 01.01.1968 bis 31.10.1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 120/1997

Rechtssatz

Bei Bemessung der Dauer einer vorübergehenden Entziehung der Lenkerberechtigung ist der Behörde kein unüberprüfbares Ermessen eingeräumt. Durch den Ausspruch einer bestimmten Zeitdauer ab Abgabe des Führerscheines ist der Zeitpunkt, ab welchem er auf Antrag wieder auszufolgen ist, hinreichend bestimmt; einer datumsmäßigen Fixierung des Ausfolgetages bedarf es nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975002162.X05

Im RIS seit

05.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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